Auch eine Operation kann beim Bandscheibenvorfall notwendig werden. Diese ist immer dann angebracht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese sind bei Symptomen gegeben, die auf einen Druck gegen das Rückenmark hinweisen. Hier sollte die OP baldmöglichst erfolgen. Bei einer schweren oder zunehmenden Lähmung ist eine sofortige Operation unabdingbar und auch bei Symptomen, die anzeigen, dass Druck gegenüber dem Pferdeschweif besteht, sollte sofort operiert werden. Wenn die Schmerzen zurückgehen und eine Lähmung stärker wird, ist hingegen zu einer möglichst schnellen Operation zu raten. Denn in diesem Fall besteht die Gefahr, dass die betroffenen Nervenwurzeln bereits abgestorben sind.
Eine OP wird grundsätzlich nur dann angeordnet, wenn Patient und Arzt die Symptome genau untersucht haben. Außerdem sollten Veränderungen der Symptome schnellstmöglich dem Arzt angezeigt werden, insbesondere wenn es sich um Verschlechterungen des Zustands, wie Lähmungen oder der Verlust der Kontrolle über die Blase handelt.
Wird eine OP durchgeführt, wird hierbei das zerstörte Bandscheibengewebe entfernt. Dadurch schwindet bzw. verringert sich der Druck auf die Nerven. Allerdings sollte ebenso darüber aufgeklärt werden, dass die OP nicht immer den gewünschten Erfolg bringt. Bei einigen Operationen ist es sogar so, dass erneute Bandscheibenvorfälle auftreten, die sogar die gleichen Bereiche betreffen können.
Heutzutage werden die OPs mit mikrochirurgischen Verfahren durchgeführt, so dass es zu kaum einer Narbenbildung kommt. Seltener kommen dagegen die minimal-invasiven Verfahren zum Einsatz.