Bleibt die Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall bestehen?

Ein einschneidendes Erlebnis ist ein Schlaganfall, auch als Hirninfarkt oder Hirnblutung bekannt, allemal. Doch wer ihn erfolgreich überstanden hat, dem stellen sich viele weitere Fragen, zum Beispiel die, ob ein Fahrverbot nach dem Schlaganfall ausgesprochen werden kann. Die meisten Menschen sind heute auf das eigene Fahrzeug angewiesen, sei es nun, um damit den Weg zur Arbeitsstelle zu bewerkstelligen, um Freunde zu besuchen oder auch die alltäglichen Einkäufe zu erledigen. Würde ihnen ein Fahrverbot nach dem Schlaganfall auferlegt werden, so könnten sie am normalen Leben nicht mehr teilnehmen. Sie können aber beruhigt sein, denn der Gesetzgeber legt die Verantwortung in die Hände des Patienten.

Den Arzt befragen

Zunächst sollten Patienten nach einem Schlaganfall den Arzt befragen, inwieweit Störungen oder Beeinträchtigungen noch auftreten. Während eindeutige Probleme, wie Sehstörungen oder Lähmungen noch vom Patienten selbst erkannt werden können, verschätzt er sich bei der Reaktionszeit oft deutlich. Deshalb ist nicht klar, ob er noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Hier lohnt es sich, den behandelnden Arzt zu befragen. Er wird zwar ebenfalls kein Fahrverbot nach einem Schlaganfall aussprechen, auf jeden Fall kann er aber eine Empfehlung geben. Dabei geht man grundsätzlich davon aus, dass in den ersten drei bis sechs Monaten, in Einzelfällen auch weitaus länger, das Führen eines Fahrzeugs weitestgehend vermieden werden sollte. Solange braucht es, um die Folgen des Schlaganfalls richtig einschätzen und beurteilen zu können, ob die Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall weiter genutzt werden sollte.

Ein Fahrverbot nach dem Schlaganfall kann aber ausgesprochen werden, wenn es zu epileptischen Anfällen kommt oder wenn Gesichtsfeldausfälle auftreten, bei denen das Gesichtsfeld auf weniger als 120 Grad eingeengt wird.

Fahrprobe ist sinnvoll

Sinnvoll ist es für Schlaganfall-Patienten außerdem, wenn sie eine Fahrprobe durchführen. Diese kann etwa vor dem TÜV oder der DEKRA abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis selbst ist dabei nicht in Gefahr, denn auch diese Stellen können lediglich Empfehlungen dazu geben, ob die Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall weiterhin aktiv genutzt werden sollte.

Dennoch stellt sich hierbei schnell heraus, ob der Patient noch in der Lage ist, ein Kfz zu führen oder eben nicht. Sollten hier nur kleinere Defizite festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Fahrstunden zu nehmen.

Führerscheinstelle benachrichtigen

Es besteht zwar keine Pflicht, die Führerscheinstelle über einen Schlaganfall zu benachrichtigen, dennoch ist dies ratsam. Mit der Information über den Schlaganfall sollte genauso ein ärztliches Gutachten, idealerweise von einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Ausbildung, beigelegt werden. Die Führerscheinstelle kann dann auch ein Fahrverbot nach dem Schlaganfall aussprechen, allerdings ist es besser, auf das Autofahren zu verzichten, als sich selbst und andere zu gefährden.

Unter Umständen wird sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund als Idiotentest bezeichnet, angeordnet. Dann müssen Patienten eine entsprechende Untersuchung mit medizinischen Tests, einem psychologischen Gespräch und anschließender Fahrprobe absolvieren und können die Fahrerlaubnis nach dem Schlaganfall nur behalten, wenn sie erfolgreich bestehen.

Selbst wenn durch die freiwillige Meldung an die Führerscheinstelle die Gefahr droht, dass ein Fahrverbot nach dem Schlaganfall ausgesprochen wird, ist es doch anzuraten, sich gründlich untersuchen zu lassen, bevor man sich dem erneuten aktiven Führen eines Fahrzeugs aussetzt, um wirklich sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

 

2 thoughts on “Bleibt die Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall bestehen?

  • 23. April 2013 at 17:06
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    Durch ein „dummen“ Zufall (wie so oft im Leben) habe ich nach 11 jähriger Schlaganfallzeit Post v. Strassenverkehrsamt bekommen, um diese Sache untersuchen zu lassen. Nach so langer Zeit ist m.E. nicht mehr nachvollziehbar, ob man nun geeignet ist, oder nicht. Die Einstufung erfolgt hierbei wie bei einem normalen Kraftfahrer, zumal es keine körperlichen Einschränkungen gibt, die ein Fahrverbot rechtfertigen können.

  • 6. Februar 2014 at 17:20
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    Guten Tag
    Ein Freund von mir hat vor ca 6 jahren einen leichten schlaganfall erlitten . In der Reha untersagte mann Ihm das fahren von Lkw. Zwischenzeitlich hat er sich mehrmals untersuchen lassen war alles i.o..Ist es möglich das dieses Verbot wieder aufgehoben werden kann

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