Abstehende Ohren kann man schon beim Kind anlegen. Die Korrektur der Ohrmuschel ist bei Kindern ab etwa fünf Jahren möglich. Man geht davon aus, dass in diesem Alter das Ohrmuschelwachstum bereits abgeschlossen ist. Ratsam ist es, die abstehenden Ohren frühzeitig anlegen zu lassen, um das Kind vor eventuellen Hänseleien in der Schulzeit zu schützen.
Allerdings sollte die OP nicht um jeden Preis forciert werden, denn sie stellt immer einen Eingriff mit entsprechenden Risiken dar. Solange sich das Kind mit den abstehenden Ohren nicht unwohl fühlt und es auch keinen Grund zu der Annahme gibt, dass Hänseleien auftreten, unter denen der Nachwuchs leidet, kann man von der Behandlung absehen.
Kasse zahlt für das Anlegen der abstehenden Ohren
Wer abstehende Ohren anlegen lassen will, kann aufatmen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr. Erwachsene müssen für die OP allerdings selbst aufkommen. Die Kosten bewegen sich zwischen ca. 1.800 und 3.000 Euro, wobei die Nachbehandlung jedoch bereits enthalten ist. Vorsicht ist bei der privaten Kasse geboten, hier sollte man vor dem Eingriff individuell Rücksprache halten, ob bzw. inwiefern die Kosten für das Anlegen abstehender Ohren übernommen werden.
Abstehende Ohren anlegen – das darf nicht jeder Arzt
Sollen die abstehenden Ohren angelegt werden, muss man sich an den richtigen Arzt wenden. Der ideale Ansprechpartner ist der HNO-Arzt, der oft über die Zusatzbezeichnung „plastische Operationen“ verfügt. Meist hat er einige Belegbetten in nahe gelegenen Kliniken.
Außerdem kann man sich an plastische Chirurgen und Mund-Kiefer-Gesicht-Chirurgen wenden, um abstehende Ohren anlegen zu lassen. Wer sich unsicher ist oder keinen Facharzt kennt, kann auch beim Kinder- oder Hausarzt nachfragen. Dort gibt es sicher eine gute Empfehlung und Überweisung für einen geeigneten Kollegen.