Schlaflosigkeit mit der Schlafrestriktion bekämpfen

Eine weitere Therapieform, um die Schlaflosigkeit zu bekämpfen, ist die Schlafrestriktion. Hierbei handelt es sich um eine Art des Schlafentzugs. Die Liegezeit im Bett wird dabei deutlich gesenkt. Dabei ist es entscheidend, die letzten Schlafzeiten zu kennen. Eine Senkung der Liegezeiten sollte auf maximal fünf Stunden erfolgen.

So kann die Liegezeit etwa von 24 bis fünf Uhr morgens festgelegt werden. Wichtig ist, dass dieses so genannte Schlaffenster auch tatsächlich eingehalten wird. Wer früher zu Bett geht oder später aufsteht, wird mit der Schlafrestriktion keinen Erfolg haben. Ebenso darf sich der Patient nicht tagsüber hinlegen, etwa, um einen Mittagsschlaf zu machen. Gerade in den ersten Wochen sollte das Schlaffenster sehr niedrig gewählt werden. Dadurch steigt die Müdigkeit am Tage deutlich an, ebenso wie der Schlafdruck. Jedoch kann so auch ein besseres Ein- und Durchschlafen gewährleistet werden.

Bei der Schlafrestriktion geht es darum, nicht stundenlang wach im Bett zu liegen, ohne dabei Schlaf zu finden und diesen fehlenden Schlaf durch kurze, gestückelte Schlafphasen ausgleichen zu wollen. Nach einer etwa sechswöchigen Therapie, in der stets Schlafprotokolle geschrieben werden sollten, wird die Schlafrestriktion meist nicht mehr ärztlich begleitet. Das Schlaffenster kann langsam ausgedehnt werden. Innerhalb des ersten Jahres nach der Therapie sollte jedoch die Liegezeit im Bett nicht über sieben Stunden ausgedehnt werden.