Generika aus dem Handel genommen

Generika, also Nachahmer-Produkte bewährter Arzneimittel, müssen trotz ihrer Nachahmung Arzneimitelstudien durchlaufen und diese bestehen. Bereits Ende Juli hatte die EU Mängel in den betreffenden Studien einer indischen Firma erkannt und insgesamt 700 Zulassungen auf Eis gelegt. Am vergangenen Freitag hat jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste der betroffenen Präparate veröffentlicht. Diese dürfen ab sofort in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Trotzdem lässt das BfArM keine Panik aufkommen und betont, dass es bisher keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren gäbe.

 

Medikamente nicht eigenmächtig absetzen

 

Insbesondere Patienten, die die betroffenen Medikamente einnehmen, sollten sich demnach nicht verunsichern lassen und diese schon gar nicht eigenmächtig absetzen, erklärt die Behörde. Stattdessen sollten sich die Patienten mit dem behandelnden Arzt in Verbindung setzen oder zumindest den Apotheker um Rat fragen.

In der Regel kann man auf andere, vergleichbare Medikamente ausweichen. Diese stehen am Markt zur Verfügung und auch mit Lieferengpässen bei den Alternativ-Präparaten rechnet die Bundesbehörde derzeit nicht.

Wie kam es zum Verbot der 700 Zulassungen?

Zu dem Verbot kam es, weil es bei der indischen Firma GVK Biosciences Auffälligkeiten gegeben haben soll. Das Unternehmen erstellt Studien für Pharmahersteller, in denen es darum geht, wie einzelne Arzneimittel im Körper aufgenommen werden.

Die EU hat insgesamt 700 Zulassungen auf Eis gelegt. Es sind allerdings deutlich weniger Medikamente vom Verkaufsverbot betroffen. Grund dafür: Die Zulassungen gelten jeweils für einen Wirkstoff in bestimmter Dosierung und Darreichungsform, etwa als Tropfen oder als Tablette. Daher kann es ein Medikament in unterschiedlichen Varianten geben, so dass nicht alle Darreichungsformen von dem Verkaufsverbot betroffen sein müssen.