In Deutschland gibt es eine Pflegepflichtversicherung, die sowohl von gesetzlich, als auch privat Versicherten abgeschlossen werden muss. Diese übernimmt die Kosten im Pflegefall. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine Grundversorgung, die längst nicht alle anfallenden Kosten abdeckt. Wer für den Pflegefall besser gerüstet sein will, entscheidet sich zusätzlich für eine private Pflegeversicherung. Diese wird in drei grundlegenden Varianten angeboten:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist die bekannteste Vertreterin der privaten Pflegeversicherung. Im Leistungsfall wird ein Tagessatz für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit gezahlt. Dieser Satz kann vom Versicherten frei gewählt werden, wobei mit steigender Höhe auch die Kosten für die Pflegeversicherung steigen. In der Regel werden Tagessätze zwischen 10 und 100 Euro gewählt. Wer sich also beispielsweise für einen Tagessatz von 30 Euro entschieden hat, erhält monatlich ein Pflegetagegeld in Höhe von 900 Euro (30 Euro x 30 Tage).
Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn die volle Höhe des Tagesgelds zahlen die Versicherer meist erst, wenn Pflegestufe III vorliegt oder die stationäre Pflege beansprucht wird. In den Pflegestufen 0, I und II werden nur anteilige Leistungen gezahlt. Es gibt allerdings auf dem Markt auch einige Anbieter, die den vollen Tagessatz für jede Pflegestufe gewähren, so dass man die einzelnen Tarife gründlich miteinander vergleichen sollte.
Klassische Vor- und Nachteile einer Pflegeversicherung sind auch hier zu finden: So lassen sich die Tagessätze frei verwenden, so dass es keine Vorschriften über den genauen Einsatz des Geldes gibt. Zudem kann das Pflegetagegeld dem eigenen Lebensstandard und den Ansprüchen angepasst werden. Je höher allerdings der Tagessatz, desto höher auch die Kosten.
Die Pflegekostenversicherung
Die zweite wichtige Variante der privaten Pflegeversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Bei diesem Modell erhält der Versicherte einen festen Kostenanteil der Pflegekosten gezahlt. Häufig wird hier ein Betrag von 80 Prozent der anfallenden Kosten erstattet.
Vorteilhaft bei diesem Modell ist es, dass die Leistungen steigen, wenn die tatsächlichen Kosten steigen. Und diese Kostensteigerung wird im Pflegebereich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten in jedem Fall eintreten, sind sich Experten einig. Nachteilig hingegen ist, dass die Erstattung der Leistungen an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden ist. Das Geld kann also nicht so frei verwendet werden, wie bei der Pflegetagegeldversicherung.
Die Pflegerentenversicherung
Bleibt die Pflegerentenversicherung als dritte Variante. Es wird hier ein Monatsbetrag vereinbart, der ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird. Die monatlich zu entrichtenden Beiträge können während der Laufzeit nicht erhöht werden, so dass die Planungssicherheit hier sehr hoch ist. Zudem besteht in der Pflegerentenversicherung die Möglichkeit, die Beitragszahlung auszusetzen, was bei den anderen Varianten nicht möglich ist. Darüber hinaus wird die spätere Rente steuerfrei ausgezahlt und mit Eintritt ins Rentenalter wird die Pflegerentenversicherung beitragsfrei gestellt.
Allerdings müssen diese Vorteile teuer erkauft werden, denn die Beiträge liegen weitaus höher, als bei der Pflegetagegeldversicherung. Zu berücksichtigen ist auch, dass viele Versicherer bei der Berechnung der zu erwartenden Rente fiktive Überschüsse mit einrechnen. Diese sind nicht garantiert und können nach unten, wie nach oben korrigiert werden. Daher sollte beim Abschluss darauf geachtet werden, welche Rentenzahlung tatsächlich garantiert ist.