Häufig werden Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit miteinander verwechselt. Dabei bestehen wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Phänomenen, die sich auch auf die Versicherungsleistungen auswirken können. Jeder ist sowohl dem Risiko einer Berufsunfähigkeit als auch dem einer Erwerbsunfähigkeit ausgesetzt.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren Beruf nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben können. Je weniger Sie dazu fähig sind, der Tätigkeit nachzugehen, desto mehr Unterstützung erhalten Sie vom Staat sowie von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig erwerbsunfähig. Erwerbsunfähig ist nur, wer gar keinen Beruf mehr ausüben kann.
Zu beachten ist hierbei, dass die staatliche Hilfe in jedem Fall sehr gering ausfällt. Auch wenn Ihnen die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird, können Sie nur mit ca. 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts rechnen. Strenge Bedingung hierfür ist, dass Sie von hochgradiger Erwerbsunfähigkeit betroffen sind. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, irgendeinem Beruf mehr als drei Stunden täglich nachzugehen. Der Beruf darf vom Staat vorgegeben werden und muss nicht mit Ihrer ehemaligen Tätigkeit verwandt sein.
Durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen fließt Ihnen bereits eine vereinbarte Rente zu, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Sie sollten dem Risiko einer Berufsunfähigkeit unbedingt mit dieser privaten Absicherung begegnen.