Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung

In den letzten Jahren hat der Abbau der sozialen Sicherungssysteme geradezu erschreckende Ausmaße angenommen. Neben der Renten- und der Pflegeversicherung ist es dabei vor allen Dingen die Krankenversicherung, die immer wieder herbe Einschnitte hinnehmen muss. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen konnten diesen „neuen Wind“ in den letzten Jahren deutlich spüren – immer mehr Leistungen wurden gestrichen und immer höher wurden die Zuzahlungen, die heute von den gesetzlich Versicherten selber getragen werden müssen.

Besieht man sich diese gravierenden Veränderungen, ist es kein großes Wunder, dass mehr und mehr Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen den Entschluss fassen, ihrer Kasse den Rücken zu kehren und sich selber in die private Krankenversicherung zu versichern.

Um aber das System der gesetzlichen Krankenversicherungen verlassen und Mitglied einer neuen Krankenkasse werden zu können, muss man einige ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen – denn grundsätzlich gilt ja für alle Arbeitnehmer eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist auch schon der erste Knackpunkt: Die Pflicht besteht nur für Arbeitnehmer! Wer also selbstständig oder freiberuflich tätig ist, der kann sich schon aufgrund seines Status in einer privaten Krankenversicherung versichern und muss nicht länger im System der gesetzlichen Kassen verbleiben.

Wer allerdings ganz normal angestellt ist und sich dann aus der gesetzlichen Kasse ausklinken möchte, musste bisher immer nachweisen, dass er drei Jahre lang über der so genannten „Versicherungspflichtgrenze“ verdient hat. Nur wenn das der Fall war, konnte man die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse kündigen und in eine private Krankenversicherung wechseln. Bundesminister Rößler hat dies allerdings mit seiner Reform des deutschen Gesundheitswesens im Jahre 2010 geändert. Heute kann jeder, der einfach nur ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze verdient, der gesetzlichen Kasse auf Wiedersehen sagen und sich den privaten, beitrags- und leistungsstabilen Kassen zuwenden.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab dem 01.01.2011 bei 4.125 Euro pro Monat oder auch 49.500 Euro pro Jahr. Damit ist dies eine Veränderung von -0,9% zum Vorjahr, was ein eindeutiges Indiz dafür ist, dass der Bundesminister möchte, dass sich mehr Menschen den Wechsel in eine private Krankenversicherung ermöglichen können.