Bei Neugeborenen werden im Rahmen der Erstuntersuchungen zahlreiche Entwicklungsstörungen untersucht. Bisher gehörte jedoch der Hörtest für Säuglinge nicht dazu. Bereits seit dem 01. Januar 2009 ist dieser jedoch auch eine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen geworden. Die Krankenkassen haben erkannt, dass der Hörtest besonders wichtig ist, um evtl. auftretende, angeborene Hörschäden möglichst früh zu erkennen. Nachdem die Untersuchungen in der Vergangenheit in Oberfranken und der Oberpfalz erfolgreich getestet wurden, soll der Hörtest nun auch bayernweit zu den Standard-Untersuchungen zählen. Alle 32 Kinder- und 139 Geburtskliniken werden mit eingebunden. Read more