1. Evaluationsbericht zur Zahnärztlichen Patientenberatung vorgestellt

Die Bundeszahnärztekammer hat in diesen Tagen den ersten Evaluationsbericht zur Zahnärztlichen Patientenberatung vorgestellt. Dabei konnte insgesamt ein positives Resümee gezogen werden. So versteht sich die Zahnärztliche Patientenberatung als klarer Patientenvertreter und gibt seit Jahr und Tag vor Ort im persönlichen Gespräch, auf dem Postwege und telefonisch Auskunft zu allen Belangen der Patienten.

Aufgaben der Zahnärztlichen Patientenberatung

Die Zahnärztliche Patientenberatung hat das Ziel, Patienten zu beraten und ihnen Auskunft zu erteilen, etwa zu Behandlungsmethoden. So können Patienten zwar grundlegend auch vom Zahnarzt selbst beraten werden, aufgrund der Vielzahl der Behandlungen (114 Millionen Behandlungen alleine 2016 im zahnärztlichen Bereich) und der Behandlungsmöglichkeiten bleiben aber Rückfragen nicht aus.

Diese drehen sich nicht nur um die Behandlung selbst und wie diese abläuft, sondern auch um die Kostenübernahme. Insbesondere beim Zahnersatz sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen kaum ausreichend. Die Zahnärztliche Patientenberatung gibt dann Auskunft darüber, welche Kosten die gesetzliche Kasse trägt und wie die Finanzierung darüber hinausgehender Leistungen erfolgen kann. Hier ist beispielsweise eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll.

Sie erstattet einen zusätzlichen Betrag der Kosten, die von der gesetzlichen Kasse nicht gedeckt sind. So können wahlweise pauschale Prozentsätze der Gesamtkosten, Prozentsätze der verbleibenden Kosten nach Abzug der Leistungen der GKV oder die Aufstockung des Prozentsatzes, der von der Kasse geleistet wird, vereinbart werden. Die Individualität einer solchen Krankenzusatzversicherung ist enorm. Daher sollten Patienten vor dem Abschluss dieser Police einen entsprechenden Vergleich, etwa bei krankenzusatzversicherung.de durchführen. So erhalten sie verschiedene Policen im einheitlichen Überblick. Sie können Kosten und Leistungen direkt vergleichen und so schnell die für sich günstigste Lösung finden.

Zahnärztliche Patientenberatung – unabhängig informieren

Da die Zahnärztliche Patientenberatung so aufgestellt ist, dass die Mitarbeiter frei von Weisungen Dritter und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen arbeiten, sind die erteilten Auskünfte absolut unabhängig. So können Patienten hier wirklich einen Rat in ihrem eigenen Sinne finden.

Mit dem jetzt erschienenen ersten Evaluationsbericht zur Patientenberatung will man die Leistungen überprüfbar machen und künftig eine noch serviceorientiertere Beratung für die Patienten bieten.

Quelle: Bundeszahnärztekammer