Heller Hautkrebs wird ab 2015 als Berufskrankheit anerkannt

Beim Begriff Hautkrebs denken die meisten Menschen an veränderte Muttermale. Dabei besteht ein doppelt so hohes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken, selbst wenn dieser bei weitem nicht so bekannt ist. Heller Hautkrebs entsteht durch die langfristige und dauerhafte Belastung der Haut mit der Sonne. Schwarzer Hautkrebs dagegen entsteht, wenn die bisher ungebräunte Haut plötzlich einer sehr intensiven Sonnenbestrahlung ausgesetzt ist (zum Beispiel beim Sommerurlaub).

Hautkrebs – häufigste Krebsart in Deutschland

In Deutschland gehört Hautkrebs zu den häufigsten Krebserkrankungen. Die Deutsche Krebshilfe gibt an, dass Jahr für Jahr 251.000 Neuerkrankungen festgestellt werden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Arten wie folgt:

  • Weißer Hautkrebs (Basalzellkarzinom) – 145.000 Betroffene
  • Stachelzellkarzinom – 76.000 Betroffene
  • Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) – 30.000 Betroffene

Damit ist der weiße Hautkrebs am weitesten verbreitet. Besonders bei über 50-Jährigen tritt er sehr häufig auf. Ein deutlich erhöhtes Risiko (Erhöhung um 50 Prozent) weisen dabei Freiluftarbeiter (z. B. Bauarbeiter, Dachdecker usw.) auf.

Die hohe Zahl der Neuerkrankungen, vor allem in bestimmten Berufsgruppen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt dazu gebracht, den hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen. Namentlich werden Stachelzellkrebs und das Plattenepithelkarzinom ab dem Januar 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit bringt Vorteile mit sich

Obwohl der helle Hautkrebs erst ab Januar kommenden Jahres als Berufskrankheit anerkannt werden soll, können Betroffene ihren Fall schon jetzt bei der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen und ihn prüfen lassen. Bereits heute führen Hauterkrankungen aller Art die  Liste der Berufserkrankungen mit 35 Prozent an. Der helle Hautkrebs ist dabei aber noch gar nicht berücksichtigt.

Betroffene können von der Anerkennung des hellen Hautkrebses als Berufskrankheit mehrfach profitieren: Wird festgestellt, dass der Krebs aufgrund der Arbeit entstanden ist, kann die gesetzliche Unfallversicherung eine bessere medizinische Versorgung gewährleisten. Ebenfalls werden Betroffene von den Zuzahlungen zu den Rezepten befreit. Sie erhalten Anspruch auf Lichtschutz und in einigen Fällen ist sogar eine Zusatzrente drin.

Dabei können nicht nur vom hellen Hautkrebs Betroffene profitieren, die noch im Arbeitsleben stehen. Auch Rentner und Menschen, die schon aufgrund ihrer beruflich ausgeübten Tätigkeit erkrankt sind, erhalten eventuell Ansprüche. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung geht schon jetzt davon aus, dass alleine in den nächsten fünf Jahren mehr als 40.000 Fälle zu überprüfen sind.

Freiluftarbeiter sollten sich schützen

Doch auch wenn die Anerkennung des hellen Hautkrebses als Berufskrankheit ein Fortschritt ist, sollten Freiluftarbeiter versuchen, die Entstehung der Krankheit zu vermeiden. Dermatologen wünschen sich den Idealfall: Nämlich, dass Bauarbeiter in der Zeit von elf bis 14 Uhr nicht arbeiten müssen, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Das ist aber in der Praxis nicht realisierbar. Deshalb sollten folgende Schutzmaßnahmen ergriffen werden:

  1. Kein Arbeiten mit nacktem Oberkörper.
  2. Möglichst viel Haut mit Kleidung bedecken, vor allem Kopf, Nacken und Ohren.
  3. Hautpartien, die trotzdem der Sonne ausgesetzt sind, mit Sonnencreme einschmieren – mindestens mit Lichtschutzfaktor 50.

Wie äußert sich der helle Hautkrebs?

Wer sich dauerhaft der UV-Strahlung aussetzt, muss mit Veränderungen der Haut rechnen. Zunächst trocknet sie nur aus, wird schlaff und es bilden sich vermehrt Falten. Spätestens aber, wenn sich erste verkrustete Stellen ausbilden oder gar hautfarbene Knötchen entstehen, die zunächst mehr fühl-, als sichtbar sind, sollte der Arzt aufgesucht werden. Ein deutliches Alarmzeichen sind zudem einreißende und blutende Hautstellen.

Vom hellen Hautkrebs sind vorwiegend die so genannten Sonnenterrassen betroffen. Zu ihnen zählen die Stirn, die Ohren, der Nasenrücken, die Kopfhaut, die Unterarme und das Decolleté.

Wer allerdings frühzeitig zum Arzt geht und dadurch den hellen Hautkrebs in einem frühen Stadium erkennt, der hat gute Chancen, dass dieser noch geheilt werden kann.

One thought on “Heller Hautkrebs wird ab 2015 als Berufskrankheit anerkannt

  • 7. November 2014 at 13:39
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    Habe ich auch mitbekommen diese Nachricht – allerdings über das Radio und finde es gut, dass die Krankheit jetzt anerkannt wird. Vorbeugung ist jedoch immer noch das beste Mittel. Das sollte jedem bewusst sein.

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