Nicht jeder darf in die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist heute beliebter denn je. Sie wird gerne und häufig von allen Personen in Anspruch genommen, die sich in selbiger versichern können. Dank der Zusatzversicherungen steht die private Krankenversicherung mittlerweile aber auch gesetzlich Versicherten offen. Generell müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um sich in der privaten Krankenversicherung versichern zu können.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die PKV im Überblick

Zunächst einmal müssen die gesetzlichen Hürden genommen werden, um sich in der privaten Krankenversicherung absichern zu können. Diese sind in der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig zu machen. Das heißt, dass Arbeitnehmern, die im Jahr 2011 mehr als 4.125 Euro monatlich oder mehr als 49.500 Euro jährlich verdienen (gemeint ist das Bruttoeinkommen), der Weg in die PKV frei steht.

Darüber hinaus können sich Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler und Beamte in der privaten Krankenversicherung absichern. Auch Künstler, die eigentlich in der Künstlersozialversicherung ähnlich wie gesetzlich Versicherte abgesichert sind, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und anschließend in die private Krankenversicherung wechseln.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Befreiung für Studenten, die jeweils zu Studienbeginn oder mit Auslaufen der kostenfreien Familienversicherung in der GKV beantragt werden muss. Dann können auch Studenten sich in der PKV absichern. Meist werden ihnen vergünstigte Studententarife angeboten, die oftmals bis zum 30. Lebensjahr ihre Gültigkeit behalten.

Weitere Annahmevoraussetzungen in der PKV

Die private Krankenversicherung selbst stellt aber auch noch einige Anforderungen an die Versicherten. Hier geht es vor allen Dingen um persönliche Dinge, wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf und vieles mehr. Personen im fortgeschrittenen Alter müssen meist mit höheren Beiträgen für die private Krankenversicherung rechnen, als junge Menschen. Bestehen bereits bestimmte Erkrankungen, kann die private Krankenversicherung den Versicherungsschutz ablehnen.

Alternativ dazu können Leistungsausschlüsse vereinbart werden, so dass für Kosten, die aus der bestehenden Erkrankung resultieren, keine Leistungen übernommen werden. Überdies können die Versicherten Risikozuschläge vereinbaren, wodurch sich der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung erhöht.

Ausnahmen von diesen Regelungen gelten derzeit lediglich für den Basistarif, der allen versicherten Personen gleichermaßen offen stehen muss.