Die private Krankenversicherung bietet dem Patienten gegenüber einer gesetzlichen Versicherung einige Vorteile. Einbettzimmer im Krankenhaus, oftmals schnellere Vergabe von Terminen und die freie Arztwahl sind häufig Kriterien, warum sich Verbraucher für eine private Versicherung entscheiden. Doch Achtung: Wie oft im Leben, muss auch bei der freien Arztwahl einiges beachtet werden, damit am Ende nicht der Schock in Form einer hohen Rechnung ins Haus steht.
Freie Arztwahl bedeutet grundsätzlich, dass der Patient selbstständig entscheiden darf, ob und wann er einen Facharzt oder Spezialisten aufsuchen möchte. Da es auch den privaten Krankenkassen daran gelegen ist, möglichst viel Leistung zu bieten und wenige Ausgaben zu haben, werden mittlerweile sogenannte Hausarzttarife angeboten. Wer als Versicherter ein solches Modell auswählt und dies vertraglich mit der Krankenkasse festhält, verpflichtet sich im Krankheitsfall immer zuerst einen Hausarzt aufzusuchen. Erst wenn dieser eine Empfehlung oder Überweisung zum Facharzt ausstellt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wenn ein solcher Tarif, mit niedrigeren Prämien ausgewählt wurde und der Patient wählt dennoch den direkten Weg zum Facharzt, übernimmt die Krankenkasse in der Regel nur 80 Prozent des Honorars. Unabhängig von der Höhe der Behandlungskosten muss der Patient in diesem Fall für die fehlenden 20 Prozent selbst aufkommen. Da dies auf Dauer ziemlich teuer werden kann, ist bei häufigen Facharztbesuchen ein entsprechender Tarif mit freier Arztwahl in der PKV empfehlenswert.
Grundsätzlich besteht auch bei einer laufenden, privaten Krankenversicherung die Möglichkeit des Tarifwechsels. Wenn der Versicherte den Wechsel in ein günstiges Hausarztmodell anstrebt, wird von Seiten der Krankenkasse eine Gesundheitsprüfung angeordnet. Diese Maßnahme dient zur Ermittlung der monatlichen Prämien, die vom Versicherten an die Kasse zu entrichten sind. Wer häufig wegen den gleichen Leiden den Facharzt aufsucht, profitiert meist wenig vom Hausarzttarif, da wichtige Zeit bis zur Behandlung vergehen kann. Eine pauschale Tarifempfehlung gibt es nicht, da den Versicherern daran gelegen ist, ihre Angebote individuell für den Klienten zu erstellen.