Übernimmt für die Magenverkleinerung die Krankenkasse die Kosten?

Diese Frage stellen sich viele Menschen, die an Übergewicht leiden und bereits unzählige Diäten hinter sich haben, die jedoch nur kurzfristige Erfolge brachten. Bei einem massiven Übergewicht können auch Folgeerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems auftreten oder sich genauso ein Diabetes mellitus entwickeln. Viele Betroffene haben bereits eine Magenverkleinerung in Betracht gezogen, mit der sie ihr Gewicht reduzieren wollen. Damit auch für die Magenverkleinerung Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen jedoch einige Kriterien beachtet werden.

Voraussetzungen, ab wann für Magenverkleinerung Krankenkasse Kosten übernimmt

Ein operativer Eingriff kommt nur als letzter Ausweg in Betracht, wenn massives Übergewicht reduziert werden soll. Einige Voraussetzungen müssen Betroffene erfüllen, damit für die Magenverkleinerung die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

  1. Die Kosten für die Magenverkleinerung übernimmt die Krankenkasse nur, wenn ein erhebliches Übergewicht vorliegt. Der Body-Mass-Index, kurz BMI, muss mehr als 40 kg/m² betragen. Aber auch ab einem BMI von mehr als 35 übernehmen für die Magenverkleinerung Krankenkassen die Kosten, wenn bereits schwerwiegende Begleiterkrankungen vorliegen, wie gewichtsbedingte Veränderungen der Gelenke, Schlafapnoe, schwerer Bluthochdruck oder Diabetes mellitus.
  2. Weiterhin darf der Auslöser für Übergewicht keine Erkrankung sein, wie unter anderem eine Hormonerkrankung, die eine Gewichtserhöhung mit sich bringt.
  3. Für eine Magenverkleinerung dürfen Betroffene keine so genannten Kontraindikationen aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel schwere Grunderkrankungen, wie von Nieren und Leber, schwere psychische Erkrankungen (unbehandelte Bulimie oder ähnliches), Suchterkrankungen, Immunsystemstörungen, entzündliche oder chronische Darmerkrankungen.
  4. Weiterhin müssen Übergewichtige nachweisen, dass alle unternommenen Versuche der Gewichtsreduktion ohne Erfolg waren. Jedoch werden keine eigenständigen Therapieversuche von den Krankenkassen akzeptiert, die mit Formuladiäten, Weight Watchers, Zitronenwasser Diäten und Co. unternommen worden.
  5. Es muss belegt werden, dass unter der Anleitung eines Ernährungsmediziners oder in einer anerkannten ernährungstherapeutischen Einrichtung eine Ernährungstherapie mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten durchgeführt wurde. Ebenso müssen Übergewichtige einen Nachweis über die Teilnahme an einer Bewegungstherapie vorlegen können. Dazu gehört auch die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub, Sportverein oder ähnliches.
  6. Es dürfte schwierig werden, eine Verhaltenstherapie nachzuweisen, bei der das Essverhalten verändert wurde. Meistens akzeptieren für die Magenverkleinerung Krankenkassen jedoch eine Bescheinigung, dass keine Essstörung oder psychische Erkrankung vorliegt.
  7. Eine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten in der Regel Betroffene, die die vorgenannten Maßnahmen durchgeführt und innerhalb von einem halben Jahr ihr Gewicht um zehn Prozent reduziert haben. Sie erhalten vielmehr von den Krankenkassen die Aufforderung, dass sie die konservativen Maßnahmen weiter nutzen sollen, um ihr Gewicht zu reduzieren.
  8. Mit den konservativen Maßnahmen werden kaum Erfolge verzeichnet werden können, wenn der BMI mehr als 60 kg/m² beträgt. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass eine ernährungsmedizinische Beratung für die Zeit nach der Magenverkleinerung in Anspruch genommen wird.

Formlosen Antrag für Magenverkleinerung bei Krankenkasse stellen

Sofern die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein formloser Antrag für die Magenverkleinerung bei der Krankenkasse gestellt werden. Darin müssen einige Angaben enthalten sein, die an dieser Stelle kurz erläutert werden sollen:

  1. Im Antrag müssen Körpergröße, Gewicht, seit wann Übergewicht besteht, das Höchstgewicht und wie sich das Gewicht innerhalb der letzten drei Jahre entwickelt hat, enthalten sein. Ebenso müssen die Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung aufgeführt werden, Bewegungstherapie, Ernährungsberatung usw. Sind Begleiterkrankungen durch das Übergewicht aufgetreten, wie Herzerkrankungen, Fettwechselstörungen, Bluthochdruck, Diabetes und Co. sollten diese ebenso im Antrag aufgeführt werden.
  2. Meistens wollen für die Magenverkleinerung Krankenkassen wissen, wo der Eingriff stattfinden soll, wer die derzeitige Betreuung wegen des Übergewichts übernimmt, beispielsweise der Hausarzt, und von wem die Betreuung nach dem Eingriff übernommen wird.
  3. Gleichermaßen sollte vom ausführenden Chirurgen bescheinigt werden, dass die Magenverkleinerung seiner Ansicht nach sinnvoll ist und wie die Nachsorge gestaltet wird.
  4. Hilfreich können auch Unterlagen sein, wie ein Ernährungstagebuch, Teilnahmebescheinigungen an Selbsthilfegruppen oder Rehaberichte, um damit die Eigeninitiative zur Gewichtsreduzierung untermauern zu können.
  5. Die Kosten für die Magenverkleinerung werden von der Krankenkasse nur für Eingriffe übernommen, die dem aktuellen Standard der Medizin entsprechen.

Bevor für eine Magenverkleinerung Krankenkassen konsultiert werden, sollten alle konservativen Maßnahmen gegen das Übergewicht durchgeführt worden sein.