Wegen der Leistungsübernahme, bzw. der häufig mangelnden und unzureichenden Leistungsübernahme gesetzlicher Krankenkassen, entstehen immer wieder Probleme. Diese Probleme enden dann entweder damit, dass viel Geld in eine eigene Übernahme der Behandlungskosten gesteckt wird, oder sogar ganz auf die Behandlung verzichtet wird.
Doch welche Behandlungen werden eigentlich übernommen und welche müssen selbst finanziert werden?
Generell ist es die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen, die grundlegende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Darunter fallen alle medizinisch absolut notwendigen Behandlungen. Aber nur, sofern diese durch kassenärztlich registrierte Ärzte vorgenommen wird. Wer aber beispielsweise eine Behandlung mittels chemischen Medikamenten ablehnt und eine Behandlung durch einen Homöopathen vorzieht, der kann damit rechnen, dass die GKV hier keine Kosten übernimmt.
Anders die private Krankenversicherung. Das Wesen der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass sich der Leistungsumfang unter den Versicherten unterscheidet. Die Beiträge sind gehaltsunabhängig, darum können privat Versicherte wählen, in welchem Tarif sie versichert sein möchten. Davon hängt die genaue Versicherungsleistung ab. Mitglieder privater Krankenversicherungen genießen einige Vorzüge gegenüber gesetzlich Versicherten. So ist es zum Beispiel möglich, selbst über den behandelnden Mediziner zu bestimmen. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl beinhaltet auch nicht kassenärztlich registrierte Mediziner, also genauso den Homöopathen.
Weitere Beispiele sind Zahnersatz und Sehhilfen. Zahnbehandlungen werden von der GKV nur sehr begrenzt übernommen, sind aber in der PKV je nach dem gewählten Tarif vollständig versicherbar. Zu Brillen und Kontaktlinsen zahlen die gesetzlichen Kassen überhaupt nichts, auch hier sieht es in der PKV besser aus.
Wer in eine private Krankenversicherung wechseln kann und will, der sollte sich vorher ausreichend informieren, denn die einzelnen Tarife und Preise sind nicht überall gleich. Eine informative Übersicht bietet z.B. die Seite private-krankenversicherung.net.
Ich finde, dass gesetzliche KK zum Teil mehr investieren sollten. Bei Zahnersatz könnte man sagen, der Patient ist selber schuld, wenn er seine Zähne nicht ausreichend pflegt. Bei den Augen sieht das nun aber komplett anders aus.
Ich will damit jetzt auch nicht sagen, dass die KKs jeden einzelne Brille bezahlen sollen, aber ich finde, dass sie zumindest die erste Brille, wenn sie tatsächlich notwenig ist, finanzieren sollten. Schließlich können sich die Augen auch verschlechtern, wenn man nichts dagegen tut. Zudem denke ich, könnten sie bei einer weiteren massiven Verschlechterung der Augen ebenfalls wieder tätig werden.
Dass Patienten nicht das Recht auf eine neue Brille haben, wenn sie sie in Eigenverschulden, z.B. durch Draufsetzen, kaputt gemacht haben. Doch bei einer Verschlechterung der Augen, sodass eine neue Brille definitiv notwendig ist, denke ich sollten die KK aktiv werden – wir zahlen schließlich auch genügend Beiträge monatlich.