Besteht die Vermutung, dass der Patient einen Schlaganfall erlitten hat, so erörtert der behandelnde Arzt zunächst die Krankenvorgeschichte, die so genannte Anamnese. Dabei befragt er den Patienten, sollte dieser ansprechbar sein, nach der Entwicklung der Symptome und genauso nach den Risikofaktoren. Kann der Patient jedoch keine Fragen mehr beantworten, da er eventuell unter einer Bewusstseinsminderung oder Sprachstörung leidet, ist es wichtig, dass die Angehörigen diese Angaben machen können, die eventuell zu Beginn des Schlaganfalls anwesend waren. Read more