Masern dank Impfmüdigkeit auf dem Vormarsch

Die Masern gehören zu den hochansteckenden Kinderkrankheiten. Sie könnten, eine entsprechende Impfquote vorausgesetzt, längst ausgerottet sein. Deshalb ist es umso wichtiger, sich im Rahmen der zwölften Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April 2017 einmal genauer mit dem Thema zu befassen.

Welche Übertragungswege gibt es bei Masern?

Masern gehören zu den typischen Viruserkrankungen. Sie gelten als klassische Kinderkrankheit, dürfen aber dennoch nicht als harmlos betrachtet werden. Bei gut jedem zehnten von Masern Betroffenen kommt es während der Erkrankung zu Komplikationen. Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommt es seit einiger Zeit verstärkt zu Masernfällen, weshalb immer wieder dafür plädiert wird, in diesen Altersgruppen den Impfschutz aufzufrischen.

Die Masern werden grundsätzlich von Mensch zu Mensch übertragen. Durch die hochansteckenden Viren ist eine Infektion bei Kontakt mit einem erkrankten Patienten nahezu vorprogrammiert. Dabei können ungeschützte Personen sich selbst dann infizieren, wenn sie sich mehrere Meter vom eigentlichen Patienten entfernt befinden. Die Tröpfchen-Infektion ist typisch für Masern, so dass man gefährdet ist, sobald ein Erkrankter spricht, hustet oder niest.

Wie äußert sich das Krankheitsbild Masern?

Die Masern bringen typische Begleitsymptome mit sich. Zu Beginn der Erkrankung sind Husten, Schnupfen, hohes Fieber und Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und an der Bindehaut der Augen typische Symptome. Der Hautausschlag, den die meisten Menschen mit den Masern verbinden, tritt erst nach einigen Tagen auf. Er beginnt meist hinter den Ohren und im Gesicht und breitet sich dann immer weiter über den gesamten Körper aus. In der Regel kommt es zu einem erneuten Fieberschub und nach drei bis vier Tagen sollte der Ausschlag wieder abklingen. Allerdings kann es zur Schuppung der Haut kommen.

Ein weiteres Problem bei einer Masernerkrankung ist die Schwächung des Immunsystems. Dadurch können andere Krankheitserreger schlechter abgewehrt werden. Das hat zur Folge, dass oft zusätzliche Krankheitssymptome auftreten, die mit den eigentlichen Masern gar nichts zu tun haben. Häufig spricht man dann von Komplikationen, wie einer Mittelohr-, einer Atemwegs- oder Lungenentzündung. Sie treten bei jedem zehnten Patienten auf, der an Masern erkrankt ist. Ebenfalls kann es zu einer Gehirnentzündung kommen. Bei einem von 1.000 Masernfällen tritt diese auf, wobei die Sterblichkeitsrate mit zehn bis 20 Prozent sehr hoch ist. Doch selbst, wer die Gehirnentzündung überlebt, kann nicht aufatmen. Bei 20 bis 30 Prozent der Patienten bleiben schwere Folgeschäden zurück. Die geistige Behinderung oder Lähmungen sind häufig.

In sehr seltenen Fällen kann es zu Komplikationen auch noch Jahre nach einer überstandenen Masernerkrankung kommen. Sie subakute sklerosierende Panenzephalitis, kurz SSPE, stellt eine fortschreitende Entzündung im Gehirn und Nervensystem dar. Sie verläuft jedes Mal tödlich. Besonders häufig davon betroffen sind Kleinkinder, die bereits im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind.

Masern nicht sofort erkennbar

Die ersten Symptome einer Masernerkrankung treten erst acht bis zehn Tage nach der Ansteckung auf. Innerhalb dieser Zeit kann man also selbst ansteckend sein, ohne es zu wissen. Das macht die Masern so gefährlich. Auch nach dem Abklingen des typischen Ausschlags bleibt man in der Regel noch vier Tage lang ansteckend. Dafür ist man vor einer weiteren Masernerkrankung ein Leben lang geschützt, wenn man einmal erkrankt ist.

Besonders hoch ist die Gefahr einer Infektion bei Säuglingen, die noch zu jung sind für die erste Impfung. Auch junge Erwachsene und Jugendliche sind häufig betroffen, wenn sie nur eine oder auch gar keine Masern-Impfung erhalten haben. Generell kann jeder an den Masern erkranken, der keinen ausreichenden Impfschutz aufweist und die Krankheit nicht schon einmal hatte.

Worauf achten bei einer Masern-Infektion?

Kommt es zu einer Infektion mit den Masern sollten folgende Schritte in jedem Fall eingeleitet werden:

  1. Strikte Bettruhe während der akuten Krankheitsphase -> Reduzierung der Ansteckungsgefahr
  2. Telefonische Information an Arztpraxis mit Verdacht auf Masern -> so lassen sich vom Arzt entsprechende Schutzmaßnahmen vor dem Hausbesuch ergreifen
  3. Es gibt derzeit keine Behandlung gegen die Masern selbst, lediglich die Symptome können bekämpft werden
  4. Vorsicht bei Antibiotika-Verordnung: Bei von Viren verursachten Erkrankungen sind sie wirkungslos. Sie sollten nur nur bei Komplikationen zum Einsatz kommen, die durch Bakterien verursacht wurden. Fragen Sie bei Ihrem Arzt gezielt nach.
  5. Während der akuten Krankheitsphase dürfen Kinder weder Schulen noch Kitas Besuchen. Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr ein generelles Tätigkeits- und Besuchsverbot bei Masernerkrankungen.

Schutz vor Masern bietet die Impfung

Der einzige wirksame Schutz vor Masern und den damit einhergehenden Komplikationen ist die Impfung. Diese sollte idealerweise als MMR-Kombinationsimpfstoff verabreicht werden. Das heißt, dass die Impfung nicht nur vor Masern, sondern auch vor Mumps und Röteln schützt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt dabei folgenden Impfschutz für Kinder:

  • Kinder erstmals mit elf bis 14 Monaten impfen
  • Zweite Impfung frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung, spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahrs

Eine frühere Impfung, etwa ab neun Monaten, ist möglich, wenn das Kind vor Erreichen des elften Lebensjahres in eine Kita gegeben werden soll. Der Impfschutz entfaltet seine volle Wirkung allerdings erst nach der zweiten erfolgten Impfung.

Wurden Kinder bisher nicht geimpft, sollte die Schutzimpfung zeitnah nachgeholt werden. Erwachsene sollten sich generell impfen lassen, wenn sie nach 1970 geboren wurden, in der Kindheit gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder der eigene Impfstatus unbekannt ist.

Empfohlen wird eine Impfung darüber hinaus allen nach 1970 geborenen Personen, die im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sofern sie noch keinen ausreichenden Impfschutz haben. Das betrifft das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, ebenso wie die Betreuer in Kitas und Schulen.

Wer nicht ausreichend geimpft ist und Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person hatte, sollte die Impfung als Riegelungs-Impfung binnen drei Tagen nach dem Kontakt nachholen. So lässt sich der Ausbruch der Krankheit noch verhindern oder der Verlauf abmildern.

Quelle: BZgA