Erneut Mineralöl-Rückstände in Adventskalendern gefunden

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat auch in diesem Jahr wieder Mineralölrückstände in Adventskalendern gefunden. In drei von fünf untersuchten Adventskalendern fand man demnach geringe Mengen aromatischer Kohlenwasserstoffe, kurz MOAH. Sie stehen im Verdacht, krebserregende Stoffe zu enthalten. Das LGL hatte sich bei seiner aktuellen Stichprobe auf genau die fünf Adventskalender konzentriert, in denen bereits im letzten Jahr Mineralöl-Rückstände entdeckt worden waren.

Adventskalender trotzdem genießen

Trotzdem betonte das LGL auf der eigenen Internetseite, dass Verbraucher den Inhalt der Adventskalender bedenkenlos verzehren könnten. Einzig auf die Dosis sei zu achten. Bei der üblichen Verzehrmenge von einem Stück Schokolade an 24 Tagen im Jahr sei keine Gesundheitsgefahr zu befürchten.

Gründe für die Belastung mit Mineralöl sind in der Regel recycelte Kartons, von denen die Rückstände auf die Schokolade übergehen. Für die Herstellung dieser Kartons wird bedrucktes Altpapier verwendet, wobei die Druckfarben die Mineralöle enthalten können. Hinzu kommen die Maschinen, die bei der Ernte und Herstellung des Papiers verwendet werden und ebenfalls Mineralöle enthalten können. Auch Jutesäcke, in denen die Kakaobohnen für die Herstellung der Schokolade transportiert werden, können geringe Mengen Mineralöl enthalten.

Kein gesetzlicher Grenzwert für Mineralöle in Lebensmitteln

Generell sind Rückstände von Mineralölen in Lebensmitteln unerwünscht, wie auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Allerdings fehle bis heute ein gesetzlicher Grenzwert. Dieser soll jedoch laut einem aktuellen Änderungsentwurf in einer künftigen, nationalen „Mineralölverordnung“ festgelegt werden. Jedoch sollen sich die geplanten Neuregelungen lediglich auf Verpackungen aus recyceltem Papier beziehen. Bei den aktuellen Kartons für die Adventskalender wurden jedoch ausschließlich Frischfaserkartons verwendet. Daher ist ein Entwurf zur Änderung der „Druckfarbenverordnung“ hier entscheidender. Demnach sollen Farben, die zum Bedrucken von Lebensmittelverpackungen verwendet werden, künftig nicht mehr mineralölhaltig sein dürfen. Allerdings wird auch diese Verordnung derzeit gerade einmal von der EU-Kommission geprüft.

Das LGL betonte, dass die Kalender lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden seien. Trotzdem wollte man die Hersteller über die Ergebnisse informieren. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte hingegen gefordert, die Ergebnisse öffentlich zu machen, den Verkauf der betreffenden Adventskalender zu stoppen, bzw. einen Rückruf der Kalender zu starten. Dem LGL warf Foodwatch vor, die Gesundheitsgefährdung zu verharmlosen.

Norma nimmt belastete Adventskalender aus dem Sortiment

Einzig der Lebensmitteldiscounter Norma hat die exklusiv für diesen Discounter hergestellten und betroffenen Adventskalender aus dem Sortiment genommen. Zwar betonte das LGL, dass der Verzehr gesundheitlich unbedenklich sei, dennoch habe man sich entschlossen, das Produkt aus dem Handel zu nehmen.

Quelle: dpa