Patienten haben Anrecht auf Medikationsplan

Seit dem 01.10.2016 haben gesetzlich Krankenversicherte Anrecht auf einen Medikationsplan, wenn sie mehr als drei Medikamente einnehmen müssen. Arzt oder Apotheker können den Medikationsplan erstellen. Ziel ist es, alle eingenommen Arzneimittel verständlich und übersichtlich aufzulisten, wobei auch Wirkstoffe, Dosierungshinweise und Angaben zur korrekten Einnahme erfasst werden sollen.

Medikationsplan im E-Health-Gesetz festgelegt

Dass es einen solchen Medikationsplan geben soll, wurde im Rahmen des E-Health-Gesetzes vom Bundestag beschlossen. Ziel ist es, Neben- und Wechselwirkungen durch Medikamente einzudämmen. Grund dafür: Viele Patienten bekommen von verschiedenen Ärzten unterschiedliche Medikamente verordnet. Keiner der behandelnden Ärzte kann wirklich den Überblick behalten, so dass auch Neben- und Wechselwirkungen nicht ausreichend beobachtet werden können.

In der Regel soll der Medikationsplan, der seit Anfang des Monats eingeführt wurde, vom Hausarzt erstellt und aktualisiert werden. Ein Facharzt kann die Aufgabe übernehmen, sollte der Patient keinen Hausarzt haben. Auch Apotheker sollen laut Gesundheitsministerium von Anfang an in den Prozess mit einbezogen werden.

Chronisch Kranke sollen durch Medikationsplan geschützt werden

Wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt, solle der Medikationsplan für chronisch Kranke, mehrfach erkrankte und ältere Patienten eine Hilfe sein. Zudem plane man eine Datenbank für die richtige Dosierung von Arzneimitteln für Kinder sowie eine App zum Medikationsplan für Sehbehinderte.

In Deutschland muss laut einer Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr jeder vierte Deutsche über 65 Jahren drei oder mehr Medikamente einnehmen. Eine halbe Million der jährlichen Notaufnahmen in deutschen Krankenhäusern sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vermeidbar, da sie auf Medikationsfehler zurückzuführen sind. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärt sogar, dass in Deutschland jährlich mehr Menschen an Polymedikation sterben als im Straßenverkehr.

Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz, erklärte, dass das Risiko einer falschen Medikation bei Pflegebedürftigkeit und der daraus resultierenden Medikamentencocktails sogar noch zunehme. Mindestens fünf Medikamente müssen viele der Pflegeheimbewohner gleichzeitig einnehmen. Diese können laut Brysch nicht mehr helfen, sondern machen krank.

Medikationsplan zunächst auf Papier

Zunächst soll der Medikationsplan noch auf Papier erstellt werden. Ab 2018 soll er aber auch elektronisch über die Gesundheitskarte abrufbar sein. Allerdings ist diese elektronische Abrufbarkeit kein Muss, sondern kann der Patient sich freiwillig dafür oder dagegen entscheiden. Für das Erstellen der Medikationspläne wollen die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr 160 Millionen Euro zusätzliches Honorar für die Ärzte bereitstellen.

Brysch forderte indessen Gesundheitsminister Gröhe auf, auch zu überprüfen, ob der Medikationsplan in der Praxis tatsächlich Wirkung habe. Wenn die Übermedikation von Patienten über 65 Jahren weiterhin bestehen bleibt, so fordert Brysch, den Ärzten die zusätzlichen Honorare wieder zu streichen.

Quelle: dpa