Warum schon Babys den Zahnarzt besuchen sollten

Die meisten Eltern sehen vom Zahnarztbesuch mit Baby und Kleinkind ab. Es sind schließlich noch keine Zähne da. Zahnmediziner sehen diese Verweigerung des Zahnarztbesuchs kritisch. Frühestens mit drei Jahren gehen viele Eltern zum ersten Mal mit dem Nachwuchs zum Zahnarzt. Das heißt aber auch, dass in den ersten drei Jahren kaum Aufklärung über die richtige Ernährung und Mundhygiene betrieben werden kann, erklärt Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Er erklärt seine Kritik an den fehlenden Zahnarztbesuchen damit, dass bereits in den ersten drei Lebensjahren der Grundstein für gesunde Zähne gelegt werde. 15 Prozent der Kinder unter drei Jahren leiden bereits an Karies – und das noch bei den Milchzähnen.

Ebenfalls zeigt sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen besorgt. Wie aus den Zahlen des GKV-Spitzenverbands hervorgeht, nutzen Eltern nur für jedes dritte Kind unter sechs Jahren Früherkennungsuntersuchungen. Auch in vielen Kindertagesstätten sei das Ritual des täglichen Zähneputzens mittlerweile eingestellt worden, wie Johann-Magnus von Stackelberg, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, erklärte.

Jugendliche weniger von Karies betroffen

Allerdings müsse man in diesem Zusammenhang auch positive Entwicklungen nennen. So hatten Zwölfjährige in den 1980er Jahren im Schnitt noch rund sieben kariöse Zähne, heute ist es im Mittel weniger als ein Zahn, der Probleme macht.

Allerdings sei gerade die frühkindliche Karies ein sich immer weiter ausbreitendes Problem, erklärte Oesterreich. Bei tiefer sitzenden Problemen oder wenn mehrere Zähne betroffen seien, sei sogar eine Narkose notwendig. Grund dafür: Für Kinder ist die Behandlung nicht nur schmerzhafter, sondern sie stellt sich auch komplizierter als bei Erwachsenen dar.

GKV will frühere Präventionsuntersuchungen

Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Problem ebenfalls erkannt und die zahnärztliche Prävention für den Nachwuchs deutlich gestärkt. So hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gebilligt und es wird eine Neufassung der ärztlichen Kinderrichtlinien geben.

So sollen die Kinderärzte im Rahmen der U-Untersuchungen vom sechsten bis 64. Lebensmonat mindestens sechs Mal eine Überweisung zum Zahnarzt ausfüllen. Man erhofft sich davon, dass der erste Zahnarztbesuch des Nachwuchses damit bereits im sechsten Lebensmonat erfolgen könne. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die frühkindliche Karies an den Milchzähnen weitestgehend zu vermeiden. Schließlich könnte die Milchzahnkaries nicht nur zu Schmerzen, sondern auch zu zerstörten Zähnen und starken Entzündungen führen.

Das geht oft auch mit nachhaltigen Folgeschäden für die Kieferentwicklung einher. Selbst das bleibende Gebiss kann von der frühkindlichen Milchzahnkaries geschädigt werden. Zudem sei die frühzeitige Behandlung von Karies an den Milchzähnen wesentlich weniger schmerzhaft.