Freie Arztwahl bei der PKV
Die private Krankenversicherung bietet dem Patienten gegenüber einer gesetzlichen Versicherung einige Vorteile. Einbettzimmer im Krankenhaus, oftmals schnellere Vergabe von Terminen und die freie Arztwahl sind häufig Kriterien, warum sich Verbraucher für eine private Versicherung entscheiden. Doch Achtung: Wie oft im Leben, muss auch bei der freien Arztwahl einiges beachtet werden, damit am Ende nicht der Schock in Form einer hohen Rechnung ins Haus steht.
Freie Arztwahl bedeutet grundsätzlich, dass der Patient selbstständig entscheiden darf, ob und wann er einen Facharzt oder Spezialisten aufsuchen möchte. Da es auch den privaten Krankenkassen daran gelegen ist, möglichst viel Leistung zu bieten und wenige Ausgaben zu haben, werden mittlerweile sogenannte Hausarzttarife angeboten. Wer als Versicherter ein solches Modell auswählt und dies vertraglich mit der Krankenkasse festhält, verpflichtet sich im Krankheitsfall immer zuerst einen Hausarzt aufzusuchen. Erst wenn dieser eine Empfehlung oder Überweisung zum Facharzt ausstellt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. weiterlesen… »
